Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage stellt die einwandfreie Funktion und sichere Ableitung bei einem Blitzeinschlag sicher.
Für Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen ist die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage (Prüfzyklus 3 Jahre) durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordert.
Für sonstige Gebäude gemäß VDE alle 4 Jahre durch eine befähigte Person.
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